Verhandlung B 13 R 13/18 R
Verhandlungstermin
16.10.2019 11:30 Uhr
Terminvorschau
Ausführlich zum Hintergrund und Sachzusammenhang des Verfahrens siehe B 13 R 14/18 R.
P.A. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund
Die 1950 geborene Klägerin ist Mutter eines im Juli 1973 geborenen Kindes. Der RV-Träger bewilligte ihr ab April 2016 Regelaltersrente. Im Rahmen der Rentenberechnung begrenzte er bei 21 Monaten die zu berücksichtigenden EP (Ost) für KEZ wegen Erreichens des Höchstbetrags der Anlage 2b zum SGB VI nach Addition mit EP für sonstige Beitragszeiten.
Widerspruchs-, Klage- und Berufsverfahren gegen die begrenzte Berücksichtigung der EP (Ost) für KEZ sind erfolglos geblieben.
Vorinstanzen:
Sozialgericht Dresden - S 26 R 1099/16, 08.06.2017
Sächsisches Landessozialgericht - L 4 R 474/17, 07.12.2017
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Terminbericht
In diesem Verfahren haben sich die Beteiligten durch einen vorab geschlossenen Vergleich dem Ausgang der Rechtsstreite B 13 R 14/18 R und B 13 R 18/18 R unterworfen.
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