Bundessozialgericht

Verhandlung B 13 R 16/18 R

Verhandlungstermin 16.10.2019 11:30 Uhr

Terminvorschau

Ausführlich zum Hintergrund und Sachzusammenhang des Verfahrens siehe B 13 R 14/18 R.

P.H. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund
Die 1951 geborene Klägerin ist Mutter zweier im September 1975 sowie im Mai 1978 geborener Kinder. Der RV-Träger bewilligte ihr ab April 2015 eine Altersrente für Frauen mit Abschlägen. Im Rahmen der Rentenberechnung begrenzte er bei 17 Monaten die zu berücksichtigenden EP (Ost) für KEZ wegen Erreichens des Höchstbetrags der Anlage 2b zum SGB VI nach Addition mit EP für sonstige Beitragszeiten.

Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren gegen die begrenzte Berücksichtigung der EP (Ost) für KEZ sind erfolglos geblieben.

Vorinstanzen:
Sozialgericht Dresden - S 50 R 377/17, 12.06.2017
Sächsisches Landessozialgericht - L 4 R 451/17, 14.11.2017

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 47/19.

Terminbericht

In diesem Verfahren haben sich die Beteiligten durch einen vorab geschlossenen Vergleich dem Ausgang der Rechtsstreite B 13 R 14/18 R und B 13 R 18/18 R unterworfen.

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 47/19.

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