Verhandlung B 13 R 25/18 R
Verhandlungstermin
16.10.2019 11:30 Uhr
Terminvorschau
Ausführlich zum Hintergrund und Sachzusammenhang des Verfahrens siehe B 13 R 14/18 R.
C.H. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund
Die 1954 geborene Klägerin ist Mutter zweier im Mai 1978 sowie im Mai 1979 geborener Kinder. Der RV-Träger bewilligte ihr ab September 2016 eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen. Im Rahmen der Rentenberechnung begrenzte er bei 3 Monaten die zu berücksichtigenden EP (Ost) für KEZ wegen Erreichens des Höchstbetrags der Anlage 2b zum SGB VI nach Addition mit EP für sonstige Beitragszeiten.
Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren gegen die begrenzte Berücksichtigung der EP (Ost) für KEZ sind erfolglos geblieben.
Vorinstanzen:
Sozialgericht Dresden - S 33 R 1020/17, 10.07.2018
Sächsisches Landessozialgericht - L 4 R 473/18, 13.11.2018
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Terminbericht
In diesem Verfahren haben sich die Beteiligten durch einen vorab geschlossenen Vergleich dem Ausgang der Rechtsstreite B 13 R 14/18 R und B 13 R 18/18 R unterworfen.
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