Bundessozialgericht

Verhandlung B 13 R 25/18 R

Verhandlungstermin 16.10.2019 11:30 Uhr

Terminvorschau

Ausführlich zum Hintergrund und Sachzusammenhang des Verfahrens siehe B 13 R 14/18 R.

C.H. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund
Die 1954 geborene Klägerin ist Mutter zweier im Mai 1978 sowie im Mai 1979 geborener Kinder. Der RV-Träger bewilligte ihr ab September 2016 eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen. Im Rahmen der Rentenberechnung begrenzte er bei 3 Monaten die zu berücksichtigenden EP (Ost) für KEZ wegen Erreichens des Höchstbetrags der Anlage 2b zum SGB VI nach Addition mit EP für sonstige Beitragszeiten.

Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren gegen die begrenzte Berücksichtigung der EP (Ost) für KEZ sind erfolglos geblieben.

Vorinstanzen:
Sozialgericht Dresden - S 33 R 1020/17, 10.07.2018
Sächsisches Landessozialgericht - L 4 R 473/18, 13.11.2018

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 47/19.

Terminbericht

In diesem Verfahren haben sich die Beteiligten durch einen vorab geschlossenen Vergleich dem Ausgang der Rechtsstreite B 13 R 14/18 R und B 13 R 18/18 R unterworfen.

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 47/19.

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