Bundessozialgericht

Verhandlung B 6 KA 24/19 R

Verhandlungstermin 15.07.2020 09:30 Uhr

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Dr. J. W. ./. Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Auch in diesem die Quartale 3/2008 bis 4/2011 betreffenden Verfahren wendet sich die Klägerin, eine im Bezirk der beklagten KÄV zugelassene Fachärztin für Anästhesie, gegen die sachlich-rechnerische Richtigstellung ihrer Honorarbescheide anlässlich einer Plausibilitätsprüfung betreffend die GOP 31822 EBM-Ä. Die Beklagte vergütete der Klägerin lediglich 10% ihrer nach der GOP 31822 EBM-Ä abgerechneten Leistungen und setzte im Übrigen stattdessen die GOP 31831 EBM-Ä an.

Die auf Vergütung der Leistungen nach der GOP 31822 EBM-Ä gerichtete Klage hatte vor dem SG lediglich insoweit Erfolg als die Beklagte dazu verpflichtet wurde, in jedem Behandlungsfall die GOP 31820 EBM-Ä hinzuzusetzen. Die Berufung der Klägerin war erfolglos. Ausweislich ihrer Dokumentation habe die Klägerin nach Auffassung des LSG bereits keine "Maske" verwendet, die eine für die Anästhesie nach der GOP 31822 EBM-Ä erforderliche Überwachung des endexspiratorischen CO2-Wertes ermöglichte.

Mit ihrer Revision rügt die Klägerin Verfahrensfehler und ein falsches Verständnis der GOP 31822 EBM-Ä. Es fehlten insbesondere gerichtliche Feststellungen zur Dauer der Anästhesie. Im Übrigen ergebe die Auslegung der GOP 31822 EBM-Ä, dass die Anästhesie nicht über die Dauer der Operation aufrechterhalten werden müsse, sondern vielmehr eine innere Beziehung zur Operation ausreiche.

Vorinstanzen:
Sozialgericht Marburg - S 12 KA 196/14, 02.12.2015
Hessisches Landessozialgericht - L 4 KA 3/16, 20.02.2019

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 27/20.

Terminbericht

Auch in diesem Verfahren ist die Revision der Klägerin zurückgewiesen worden. Auch hier war der Inhalt der GOP 31822 EBM-Ä nicht vollständig erbracht, da die Narkose von vornherein nicht dafür bestimmt war, den gesamten Eingriff am Auge in Vollnarkose abzusichern. Deshalb kam es im Ergebnis nicht darauf an, ob die Klägerin eine Maske eingesetzt hat, die den Anforderungen der GOP 31822 EBM-Ä entspricht.

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 27/20.

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