Bundessozialgericht

Verhandlung B 12 KR 20/19 R

Insolvenzverfahren - Säumniszuschläge - Erlass

Verhandlungstermin 24.11.2020 12:00 Uhr

Terminvorschau

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse ./. F. M.
Über das Vermögen des K wurde im Juli 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die klagende Krankenkasse meldete beim beklagten Insolvenzverwalter offene Gesamtsozialver-sicherungsbeiträge gegenüber K als Arbeitgeber für den Zeitraum April bis Juni 2013 und Säumniszuschläge hierauf bis zum Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens iHv insgesamt 412 Euro an. Der Beklagte bestritt die Hälfte der Säumniszuschläge (206 Euro) und beantragte insoweit deren Erlass nach § 76 Abs 2 Satz 1 Nr 3 SGB IV in Anlehnung an § 227 Abgabenordnung (AO).

Die Klägerin hat ohne Entscheidung über den Erlassantrag unmittelbar Feststellungsklage nach § 185 InsO beim AG Koblenz erhoben und geltend gemacht, dass ihr die Säumniszuschläge in voller Höhe zuständen. Das SG, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben. Die vom BFH zu § 227 AO entwickelten Grundsätze seien auf § 76 Abs 2 Satz 1 Nr 3 SGB IV zu übertragen. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfalle die Druckmittelfunktion der zuvor angefallenen Säumniszuschläge, weil der Insolvenzverwalter Forderungen des Versicherungsträgers nicht außerhalb des Insolvenzverfahrens befriedigen könne. Das Ermessen des Versicherungsträgers reduziere sich in diesem Fall auf Null. Ob der Insolvenzschuldner schon zuvor zahlungsunfähig gewesen sei, brauche nicht entschieden zu werden.

Mit ihrer Revision rügt die Klägerin eine Verletzung des § 76 Abs 2 Satz 1 Nr 3 SGB IV. Eine Auslegung in Analogie zu § 227 Abgabenordnung verbiete sich. Der begehrte hälftige Erlass stelle eine Benachteiligung der Sozialversicherungsträger im Insolvenzverfahren dar. Im Übrigen sei der Insolvenzverwalter nicht aktivlegitimiert.

Vorinstanzen:
Sozialgericht Koblenz - S 1 KR 623/17, 15.03.2018
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - L 5 KR 110/18, 20.12.2018

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 44/20.

Terminbericht

Die Beteiligten haben das Verfahren durch einen Vergleich erledigt.

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 44/20.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir verwenden ausschließlich Sitzungs-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite erforderlich sind. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies einsetzen. Unsere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link Datenschutz.

OK