Bundessozialgericht

Verhandlung B 5 RS 2/20 R

Sonderversorgungssystem - Volkspolizei - Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld

Verhandlungstermin 09.12.2020 11:30 Uhr

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B. ./. Freistaat Sachsen
Das Polizeipräsidium des beklagten Freistaats stellte in mehreren Überführungsbescheiden die Zugehörigkeit des Klägers zum Sonderversorgungssystem Nr 2 der Anlage 2 zum AAÜG für den Zeitraum vom 4.11.1961 bis zum 31.12.1991 und die in dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelte fest. Im November 2008 beantragte der Kläger die Neufeststellung der festgestellten Arbeitsentgelte. Diesen Antrag lehnte der Beklagte ab (Bescheid vom 8.6.2009 und Widerspruchsbescheid vom 8.12.2009).

Das SG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers hat das LSG zurückgewiesen. Das Verpflegungsgeld bzw. die tatsächliche Verpflegung sei nicht als Arbeitsentgelt iS des § 14 Abs 1 Satz 1 SGB IV festzustellen. Es sei keine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung gewesen, sondern eine arbeitgeberseitige Zuwendung, die sich ganz überwiegend als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen dargestellt habe.

Der Kläger rügt mit seiner Revision eine Verletzung von §§ 6, 8 AAÜG und von § 14 SGB IV. Das Verpflegungsgeld sei nicht lediglich als Surrogat für die ansonsten kostenlos bereitgestellte Gemeinschaftsverpflegung und somit als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung anzusehen. Tatsächlich sei bei der Volkspolizei - anders als beim Zoll - eine Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung die Ausnahme und die Zahlung von Verpflegungsgeld die Regel gewesen. Bei einer Einkommensverbesserung durch das Verpflegungsgeld je nach Dienstgradvergütung zwischen 10 % und 20 % sei der Gesichtspunkt der Bereicherung der Beschäftigten offensichtlich.

Vorinstanzen:
Sozialgericht Leipzig - S 24 RS 1540/09, 15.12.2010
Sächsisches Landessozialgericht - L 5 RS 503/17, 18.06.2019

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 46/20.

Terminbericht

Die Beteiligten haben sich in einem Vergleich dem Ausgang der Verfahren B 5 RS 1/20 R und B 5 RS 3/20 R unterworfen.

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 46/20.

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