Bundessozialgericht

Verhandlung B 1 KR 28/20 R

Krankenversicherung - Mann-zu-Frau-Transsexualismus - geschlechtsangleichende Maßnahme - Nadelepilation - Kostenübernahme

Verhandlungstermin 17.12.2020 10:00 Uhr

Terminvorschau

A. C. L. ./. BARMER
Die Kostenübernahme für die Entfernung der Barthaare im Gesicht und am Hals mittels einer Nadelepilation bei einer als Elektrologistin ausgebildeten Kosmetikerin oder Heilpraktikerin lehnte die Beklagte ab (Bescheid vom 20.11.2014; Widerspruchsbescheid vom 21.1.2015). Das SG hat die Beklagte unter Aufhebung dieser Bescheide verurteilt, die Kosten der Klägerin für eine Nadelepilationsbehandlung zur Entfernung der Barthaare im Gesichts- und Halsbereich durch einen nichtärztlichen Leistungserbringer zu übernehmen, der eine im Vergleich zu einem ärztlichen Leistungserbringer für die Nadelepilation gleichwertige Versorgung hinsichtlich der Qualität der Behandlung, der persönlichen Qualifikation und der technischen Ausstattung gewährleisten könne (Urteil vom 28.10.2016). Im Berufungsverfahren hat sich die Klägerin Nadelepilationsleistungen bei der Heilpraktikerin T. B. beschafft. Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG das SG-Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 15.8.2019).

Die Klägerin rügt mit ihrer Revision sinngemäß die Verletzung von § 27 Abs 1 und § 13 Abs 3 Satz 1 SGB V iVm Art 2 Abs 1 und Art 1 Abs 1 GG.

Siehe auch B 1 KR 4/20 R

Vorinstanzen:
Sozialgericht Berlin - S 71 KR 294/15, 28.10.2016
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 1 KR 558/16, 15.08.2019

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 49/20.

Terminbericht

Der Senat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Das LSG hat zu Recht auf die Berufung der Beklagten das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat weder einen Anspruch auf künftige Kostenübernahme für eine Nadelepilation der Barthaare durch Kosmetiker oder Elektrologisten noch auf Erstattung der hierfür bereits in der Vergangenheit aufgewendeten Kosten.

Siehe auch B 1 KR 4/20 R

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 49/20.

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