Bundessozialgericht

Verhandlung B 8 SO 12/19 R

Bestattungskosten - weitere Kosten

Verhandlungstermin 28.01.2021 11:45 Uhr

Terminvorschau

E.R. ./. Stadt Idar-Oberstein
Für die Bestattung ihrer im Oktober 2010 verstorbenen Tochter gewährte der beklagte Sozialhilfeträger der Klägerin im September 2011 nach Vorlage ua einer Rechnung des Bestattungsinstituts A.W. eine Bestattungskostenbeihilfe, bei der die "geltend gemachten Kosten des Bestattungsinstituts A.W. auf Angemessenheit" gekürzt und (stattdessen) eine Pauschale für eine "Erdbestattung im Landkreis Birkenfeld" berücksichtigt wurde (Bescheid vom 29.9.2011). Unter Vorlage einer von ihr bar bezahlten Rechnung vom Mai 2012 beantragte die Klägerin im Februar 2014 erfolglos die Übernahme auch der Kosten für Grabplatte, Grabstein und Grabbefestigung (3100 Euro). Während die Klage zum SG teilweise Erfolg gehabt hat, hat das LSG einen Anspruch auf Übernahme weiterer Bestattungskosten insgesamt mit der Begründung verneint, dem geltend gemachten Anspruch stehe die Bestandskraft des Bewilligungsbescheids vom Bescheid vom 29.9.2011 entgegen.

Hiergegen richtet sich die Revision der Klägerin.

Vorinstanzen:
Sozialgericht Mainz - S 11 SO 33/15, 19.06.2018
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - L 4 SO 94/18, 30.10.2019

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Terminbericht

Die Beteiligten haben sich verglichen.

Die Berichte zu dem Verhandlungstermin des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 5/21.

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