Verhandlung B 4 AS 88/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf - Tablet-Computer - Schulunterricht
Verhandlungstermin
12.05.2021 11:30 Uhr
Terminvorschau
A. G. ./. Jobcenter Region Hannover
Die Klägerin, die unter anderem im Dezember 2016 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezog, besuchte im Schuljahr 2016/2017 die 5. Klasse einer niedersächsischen Oberschule, deren Unterrichtskonzept den Einsatz eines Tablet-Computers vorsieht. Im Dezember 2016 kaufte die Klägerin das von ihrer Schule vorgegebene Tablet für 380 Euro. Im Februar 2017 beantragte die Klägerin die Erstattung der Kosten für das Tablet, was der Beklagte ablehnte.
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat das SG den Beklagten antragsgemäß verurteilt, der Klägerin 380 Euro als Härtefallmehrbedarf zu gewähren. Auf die vom SG zugelassene Berufung hat das LSG die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Voraussetzungen eines Härtefallmehrbedarfs (§ 21 Abs 6 SGB II) seien nicht erfüllt. Auch die Voraussetzungen des § 73 SGB XII lägen nicht vor. Hiergegen richtet sich die vom LSG zugelassene Revision der Klägerin.
Vorinstanzen:
Sozialgericht Hannover - S 48 AS 1478/17, 05.07.2019
Landessozialgericht Niedersachse-Bremen - L 7 AS 505/19, 06.10.2020
Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 18/21.
Terminbericht
Der Senat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Die Kosten für das Tablet wurden zu Recht nicht als Mehrbedarf berücksichtigt. Die Voraussetzungen des § 21 Abs 6 SGB II in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung für einen Härtefallmehrbedarf liegen nicht vor. Bei den Kosten für den Kauf des Tablets handelt es sich jedenfalls nicht um einen laufenden Bedarf. Der Bedarf ist vielmehr nur einmalig im Zeitpunkt des Kaufs des Tablets entstanden. Die von der Klägerin postulierte analoge Anwendung des § 21 Abs 6 SGB II kommt nicht in Betracht.
Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 18/21.