Verhandlung B 4 AS 78/20 R - Der Termin wurde aufgehoben.
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versicherungspauschale - Kindergeldnachzahlung
Verhandlungstermin
30.06.2021 00:00 Uhr
Terminvorschau
J. R. ./. Jobcenter Braunschweig
Die alleinstehende Klägerin bezog unter anderem im Monat September 2016 Grundsicherungsleistungen ohne Berücksichtigung von Einkommen. Am 15.9.2016 überwies die Familienkasse Kindergeld in Höhe von zweimal 190 Euro für die Monate August und September 2016. Der Beklagte hob mit bindendem Bescheid seine Bewilligungsentscheidung für den Monat September 2016 in Höhe von 350,00 Euro (380 Euro Einkommen vermindert um 30 Euro Versicherungspauschale) auf und machte in dieser Höhe einen Erstattungsanspruch gegenüber der Klägerin geltend. Im Dezember 2016 beantragte die Klägerin nach § 44 SGB X die Überprüfung des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides, unter anderem mit der Begründung, die Versicherungspauschale sei zweifach einkommensmindernd zu berücksichtigen. Der Beklagte lehnte eine Rücknahme ab.
Klage und Berufung der Klägerin, die eine Rücknahme des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides ausdrücklich nur insoweit begehrt hat, als eine Erstattung von mehr als 320 Euro verlangt wird, sind erfolglos geblieben. Mit ihrer vom LSG zugelassenen Revision macht die Klägerin weiterhin geltend, wegen der Nachzahlung des Kindergeldes im September 2016 für zwei Monate sei auch der Pauschbetrag von 30 Euro zweimal in Abzug zu bringen.
Vorinstanzen:
Sozialgericht Braunschweig - S 44 AS 290/19, 04.06.2019
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 7 AS 354/19, 08.09.2020
Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 26/21.
Terminbericht
Der Termin wurde aufgehoben. Die Sache hat sich vor dem Termin nach einem rechtlichen Hinweis des Senats auf § 11 Abs 3 Satz 2 und 3 SGB II durch angenommenes Anerkenntnis erledigt.
Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 26/21.