Verhandlung B 2 U 8/20 R - Der Termin wurde aufgehoben.
Unfallversicherung - Fußballspiel - betriebliches Gesundheitsmanagement
Verhandlungstermin
31.03.2022 00:00 Uhr
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S.O. ./. BG Holz und Metall
Der Kläger ist bei der St.-GmbH als Produktionsmitarbeiter beschäftigt. Bei einem Fußballspiel im Rahmen des "St. Team Cup" prallte der Kläger am 26.5.2016 (Fronleichnam) mit einem Gegenspieler zusammen und zog sich eine Tibiakopffraktur rechts zu. Das "St. Gesundheitsmanagement" hatte mit einem Aushang und in anderen betriebsinternen Veröffentlichungen zum "St. Team Cup" alle fußballinteressierten Mitarbeiter eingeladen. Die Veranstaltung wurde aus dem Budget des "betrieblichen Gesundheitsmanagements" unterstützt. Etwa 60 bis 70 Beschäftigte (von ca 1600 Beschäftigten) nahmen daran in 6 Mannschaften teil. Betriebsfremde Personen waren nicht an der Veranstaltung beteiligt. Ein Mitglied der Unternehmensleitung war zeitweise anwesend. Während des Turniers wurden an einem Imbissstand Speisen und Getränke angeboten.
Die Beklagte lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus Anlass des Unfalls ab. Klage und Berufung waren ohne Erfolg. Es habe sich um kein Ereignis im Rahmen des versicherten Betriebssports oder einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt.
Mit der Revision rügt der Kläger eine Verletzung materiellen Rechts (§ 8 Abs 1 Satz 1 SGB VII). Das betriebliche Gesundheitsmanagement sei Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung und deshalb als Bestandteil der versicherten Beschäftigung zu betrachten.
Vorinstanzen:
Sozialgericht Koblenz - S 15 U 100/17, 13.03.2018
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - L 3 U 66/18, 15.10.2019
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Terminbericht
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