Verhandlung B 8 SO 5/22 R - Der Termin wurde aufgehoben, weil die Revision zurückgenommen wurde.
Eingliederungshilfe - Werkstatt für behinderte Menschen - Mittagessen - Kostenübernahme
Verhandlungstermin
17.05.2023 00:00 Uhr
Terminvorschau
J. K. ./. Landkreis Heilbronn, beigeladen: Stiftung L
Der 1975 geborene, behinderte und voll erwerbsgeminderte Kläger erhielt vom Beklagten seit Jahren Eingliederungshilfe für den Arbeitsbereich in der Werkstatt für behinderte Menschen der Beigeladenen. Ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII bestand wegen fehlender Bedürftigkeit nicht. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 übernahm der Beklagte zwar weiterhin die Kosten der Fachleistung im Arbeitsbereich der Werkstatt und der Förder- und Betreuungsgruppe in der Einrichtung des Beigeladenen, lehnte aber den Antrag auf Übernahme der Kosten des dort eingenommenen Mittagessens ab, weil diese Kosten nicht der Eingliederungshilfe, sondern der Grundsicherung zuzuordnen seien. Der Kläger nahm die Mittagsverpflegung in Anspruch, zahlte hierfür monatlich rund 64 Euro und machte beim Beklagten die Erstattung der Kosten geltend. Die Klage hat in beiden Instanzen keinen Erfolg gehabt. Das Landessozialgericht hat ausgeführt, das Mittagessen sei nach der Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe und der existenzsichernden Leistungen nicht (mehr) Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen, soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nach § 42b Absatz 2 Satz 3 SGB XII - wie vorliegend - nicht überschritten. Ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz liege nicht vor, da die Anknüpfung an die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen ein sachgerechtes Differenzierungskriterium darstelle.
Hiergegen richtet sich die Revision. Der Kläger ist im Laufe des Revisionsverfahrens verstorben.
Verfahrensgang:
Sozialgericht Heilbronn, S 9 SO 636/20, 26.11.2020
Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 4143/20, 17.03.2022
Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 17/23.
Terminbericht
Der Termin ist vor dem Terminstag aufgehoben worden, weil die Revision zurückgenommen worden ist.
Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 17/23.