Verhandlung B 8 SO 13/22 R - Der Termin wurde aufgehoben.
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand
Verhandlungstermin
13.07.2023 00:00 Uhr
Terminvorschau
H.G. ./. Landeshauptstadt München
Die Klägerin bezog neben einer Erwerbsminderungsrente ergänzende Leistungen der Grundsicherung vom beklagten Sozialhilfeträger und beantragte im Februar 2013 die Übernahme von Beiträgen zur Altersvorsorge nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 SGB XII (nunmehr § 33 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 SGB XII). Dies versagte die Beklagte zunächst wegen fehlender Mitwirkung. In einem laufenden Rechtsstreit wegen der Höhe der Grundsicherungsleistungen hat die Beklagte den Versagungsbescheid aufgehoben und Leistungen nach § 33 SGB XII ohne zeitliche Einschränkung abgelehnt. Klage und Berufung hatten keinen Erfolg. Zur Begründung hat das Landessozialgericht ausgeführt, Streitgegenstand des Verfahrens sei ein Grundsicherungsanspruch; die von der Klägerin insoweit allein noch begehrten Beiträge zur gesetzlichen Altersrente seien nicht Gegenstand der angefochtenen Bescheide. Der Ablehnungsbescheid sei nicht nach § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden.
Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Revision.
Verfahrensgang:
Bayerisches Landessozialgericht, L 8 SO 26/19, 21.05.2021
Sozialgericht München, S 51 SO 626/16, 20.09.2018
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Terminbericht
Der Termin ist auf Antrag der Klägerin aufgehoben worden.
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