Verhandlung B 1 KR 9/23 R
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung - Aufschlagszahlung
Verhandlungstermin
19.10.2023 11:00 Uhr
Terminvorschau
In den Verfahren B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 und B 1 KR 11/23 R streiten die Beteiligten jeweils über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Aufschlagszahlung für eine beanstandete Krankenhausabrechnung. Streitig ist dabei insbesondere die zeitliche Anwendbarkeit des § 275c Absatz 3 SGB V auf Behandlungsfälle vor dem 1. Januar 2022. In zwei dieser Verfahren (B 1 KR 8/23 R und B 1 KR 9/23) streiten die Beteiligten zudem über die formellen Anforderungen an die Anhörung und die Begründung des Festsetzungsbescheides.
Stiftung E. Krankenhaus ./. AOK Rheinland/Hamburg
Das klagende Krankenhaus behandelte vom 19. bis 23. Januar 2021 eine Versicherte der beklagten Krankenkasse stationär. Die Krankenkasse zahlte die in Rechnung gestellte Vergütung und beauftragte den Medizinischen Dienst am 19. März 2021 mit einer Abrechnungsprüfung. Dieser gelangte in seinem Gutachten vom 18. Januar 2022 zu dem Ergebnis, die Höhe des Abrechnungsbetrages sei aufgrund einer unzutreffenden Kodierung zu korrigieren. Das Krankenhaus akzeptierte den daraufhin von der Krankenkasse geltend gemachten Erstattungsanspruch und korrigierte seine Abrechnung. Die Krankenkasse setzte gegen das Krankenhaus eine Aufschlagszahlung in Höhe von 300 Euro fest und wies den dagegen gerichteten Widerspruch des Krankenhauses zurück.
Das Sozialgericht hat der Klage aus denselben Gründen wie in dem Verfahren B 1 KR 8/23 R stattgegeben.
Mit ihrer Revision rügt die Krankenkasse die Verletzung von § 35 Absatz 1 und 2, § 24 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 4, § 41 Absatz 1 Nummer 2 SGB X und von § 275c Absatz 3 SGB V.
Verfahrensgang:
Sozialgericht Düsseldorf, S 30 KR 1413/22, 12.01.2023
Die Vorschau zu dem Verhandlungstermin des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 41/23.
Terminbericht
Die beklagte Krankenkasse hat die Revision nach Mitteilung der wesentlichen Entscheidungsgründe in dem Parallelverfahren B 1 KR 8/23 R zurückgenommen.
Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 41/23.