Bundessozialgericht

Verhandlung B 1 KR 11/23 R

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung - Aufschlagszahlung

Verhandlungstermin 19.10.2023 11:00 Uhr

Terminvorschau

In den Verfahren B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 und B 1 KR 11/23 R streiten die Beteiligten jeweils über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Aufschlagszahlung für eine beanstandete Krankenhausabrechnung. Streitig ist dabei insbesondere die zeitliche Anwendbarkeit des § 275c Absatz 3 SGB V auf Behandlungsfälle vor dem 1. Januar 2022. In zwei dieser Verfahren (B 1 KR 8/23 R und B 1 KR 9/23) streiten die Beteiligten zudem über die formellen Anforderungen an die Anhörung und die Begründung des Festsetzungsbescheides.

Klinikum K. GmbH ./. Betriebskrankenkasse Herkules
Das klagende Krankenhaus behandelte vom 8. bis 10. Juli 2021 einen Versicherten der beklagten Krankenkasse stationär. Die Krankenkasse zahlte die in Rechnung gestellte Vergütung und beauftragte den Medizinischen Dienst am 22. September 2021 mit einer Abrechnungsprüfung. Dieser gelangte in seinem Gutachten vom 19. April 2022 zu dem Ergebnis, die Höhe des Abrechnungsbetrages sei zu korrigieren. Das Krankenhaus akzeptierte den daraufhin von der Krankenkasse geltend gemachten Erstattungsanspruch und korrigierte seine Abrechnung. Die Krankenkasse setzte gegen das Krankenhaus eine Aufschlagszahlung in Höhe von 300 Euro fest und wies den hiergegen gerichteten Widerspruch des Krankenhauses zurück. Das Sozialgericht hat die Klage des Krankenhauses abgewiesen. Die Anhörung des Krankenhauses sei im Widerspruchsverfahren nachgeholt worden. Die Krankenkasse sei zur Aufschlagserhebung berechtigt gewesen. § 275c Absatz 3 SGB V sei auf alle nach dem 1. Januar 2022 abgeschlossenen Prüffälle anwendbar, jedenfalls soweit die Aufnahme im Krankenhaus ab dem 1. Januar 2020 erfolgt sei.

Mit seiner Revision rügt das Krankenhaus die Verletzung von § 275c Absatz 3 SGB V.

Verfahrensgang:
Sozialgericht Kassel, S 14 KR 221/22, 27.03.2023

Die Vorschau zu dem Verhandlungstermin des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 41/23.

Terminbericht

Die beklagte Krankenkasse hat nach Mitteilung der wesentlichen Entscheidungsgründe in dem Parallelverfahren B 1 KR 8/23 R ein Anerkenntnis abgegeben.

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 41/23.

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