Verhandlung B 3 KR 1/23 R
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Blutzuckerteststreifen - Vergütungsanspruch - Versorgungsvertragsbeitritt
Verhandlungstermin
30.11.2023 11:00 Uhr
Terminvorschau
M. D. D. GmbH ./. BIG direkt gesund
Im Streit steht vergleichbar dem Verfahren B 3 KR 2/23 R die Versorgungsberechtigung mit Hilfsmitteln und Blutzuckerteststreifen. Die hiesige Klägerin begehrt allein die Feststellung ihrer Liefer- und Abrechnungsberechtigung für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen; wechselseitige Zahlungsansprüche verfolgen die Beteiligten hingegen in weiteren Verfahren.
Mit ihrem Feststellungsbegehren hat die Klägerin in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt.
Mit der vom Senat zugelassenen Revision rügt die Klägerin gleichfalls die Verletzung materiellen Rechts (§§ 126 ff SGB V, § 69 Absatz 1 Satz 3 SGB V in Verbindung mit §§ 133, 157 BGB).
Verfahrensgang:
Sozialgericht Dresden, S 30 KR 88/15, 28.07.2017
Sächsisches Landessozialgericht, L 1 KR 650/17, 26.01.2022
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Terminbericht
Nach Erörterung des im Verfahren B 3 KR 2/23 R verkündeten Urteils haben die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
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