Bundessozialgericht

Verhandlung B 8 SO 2/23 R - ohne mündliche Verhandlung

Sozialhilfe - Nothelferkosten - Datenübermittlung - Jobcenter - Datenschutzgrundverordnung

Verhandlungstermin 29.02.2024 00:00 Uhr

Terminvorschau

M.R.  ./.  Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der beklagte Landesdatenschutzbeauftragte verpflichtet ist, aufsichtsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen, weil der zuständige Sozialhilfeträger ihre personenbezogenen Daten an das Jobcenter übermittelt hat. Der Senat hat die Sache am 23. November 2023 verhandelt und vertagt (vergleiche Terminvorschau Nummer 45/23; Terminbericht Nummer 45/23). Nachdem die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Vorabentscheidungsersuchen C 26/22 verbunden mit C 64/22 vorliegt (Urteil vom 7. Dezember 2023) und den Beteiligten hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, beabsichtigt der Senat, im Einverständnis der Beteiligten ohne eine erneute mündliche Verhandlung über die Revision zu entscheiden.

Verfahrensgang:
Sozialgericht Hamburg, S 10 SO 505/18, 07.04.2020
Landessozialgericht Hamburg, L 4 SO 44/20, 14.01.2022

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 4/24.

Terminbericht

Urteile, die ohne mündliche Verhandlung ergehen, werden nicht in der Sitzung verkündet. Über die Ergebnisse wird nach Zustellung der Urteile an die Beteiligten durch einen Nachtrag zum Terminbericht berichtet.

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 4/24.

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