Bundessozialgericht

Verhandlung B 5 R 8/23 R

Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Werkstatt für behinderte Menschen - Erwerbsminderungsrente - Erstattungsanspruch

Verhandlungstermin 08.08.2024 11:00 Uhr

Terminvorschau

In allen Verfahren B 5 R 15/22 R, B 5 R 18/22 R, B 5 R 6/23 R, B 5 R 7/23 R und B 5 R 8/23 R verlangt die Klägerin als leistender Rehabilitationsträger vom beklagten Rentenversicherungsträger Erstattung der Kosten, die sie für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen aufgewendet hat.

Bundesagentur für Arbeit  ./.  DRV Nordbayern
Der Versicherte beantragte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen am 9. Juli 2014 bei der Beklagten, die den Antrag innerhalb von zwei Wochen an die Klägerin weiterleitete. Mit Bescheid vom 5. August 2014 gewährte die Beklagte dem Versicherten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung für Mai 2013 bis April 2016 unter Annahme eines Leistungsfalls im Oktober 2012. Die Klägerin bewilligte mit Bescheid vom 8. September 2014 dem Versicherten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Maßnahme im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen von Mitte September 2014 bis Mitte Dezember 2016. Wegen einer medizinischen Behandlung des Versicherten wurde die Maßnahme im November 2014 unterbrochen. Ab Mai 2015 war der Versicherte wieder in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig. Das Erstattungsbegehren der Klägerin als zweitangegangenem Träger wies die Beklagte zurück.

Das Sozialgericht hat die Beklagte zur Erstattung von 8785,78 Euro verurteilt. Die Berufung war aus den unter 1) (B 5 R 15/22 R) und 2) (B 5 R 18/22 R) genannten Erwägungen erfolgreich.

Mit ihrer Revision macht die Klägerin vergleichbar mit der unter 1) (B 5 R 15/22 R) genannten Argumentation die Zuständigkeit der Beklagten geltend.

Verfahrensgang:
Sozialgericht Nürnberg, S 3 R 239/17, 08.08.2018
Bayerisches Landessozialgericht,L 19 R 761/18, 30.11.2022

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 28/24.

Terminbericht

Der Rechtsstreit wurde im Hinblick auf den Ausgang des Verfahrens B 5 R 15/22 R unstreitig erledigt.

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 28/24.

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