Verhandlung B 1 KR 19/23 R
Krankenversicherung - stationäre Einrichtung - Psychiatrie - Psychosomatik - Mindestpersonalausstattung - Richtlinie
Verhandlungstermin
19.12.2024 11:00 Uhr
Terminvorschau
M GmbH & Co. KG ./. Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Klägerin ist Trägerin mehrerer Krankenhäuser, die an Standorten in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Baden-Württemberg betrieben werden. Diese Krankenhäuser sind in die Krankenhauspläne dieser Länder mit vollstationären Planbetten und teilstationären Plätzen in den Fachrichtungen, Fachgebieten bzw Fachabteilungen Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufgenommen.
Verfahrensgang:
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 4 KR 436/21 KL, 14.03.2023
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Terminbericht
Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg.
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